AGBs

Grundsätzliches

Der Kursveranstalter ANAP bemüht sich, anerkannt beste Referenzen für Ihre Fort- und Weiterbildung zu den verschiedenen Themenkreisen zu verpflichten. Es ist uns ein persönliches Anliegen, dass die Kurse in einer freundlichen und harmonischen Atmosphäre unter optimalen Rahmenbedingungen durchgeführt werden können. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, müssen wir von uns und von Ihnen die Einhaltung einiger wichtiger grundsätzlicher Geschäftsbedingungen erwarten, die in den Anmeldeformularen bzw. Anmeldebestätigungen bzw. Rechnungen zur Kenntnis abgedruckt sind und durch Anmeldung bzw. Zahlung von Ihnen als für Sie verbindlich anerkannt werden.

Allgemeines

Bei Schriftverkehr und der Zusammenarbeit mit Ihnen sind wir im beiderseitigen Interesse gezwungen, konkrete Fristen und Termine vorzugeben auf deren Einhaltung wir unbedingt bestehen müssen. Die nicht termingerechte Einzahlung der Teilnahmegebühr zum Beispiel (siehe unten) führt unter Umständen zur Annulierung unserer Kursplatzzusage.

Anmeldung

Ihre Anmeldung zu Veranstaltungen der ANAP müssen grundsätzlich schriftlich – und können nur in Ausnahmefällen u. U. auch formlos – erfolgen. Anmeldungen werden von uns grundsätzlich immer in der Reihenfolge Ihres postalischen Eingangs und unter Wahrung des Mitspracherechts der Dozenten berücksichtigt. Sie erhalten von uns immer eine schriftliche Anmeldebestätigung bzw. Absage oder andere Nachricht zu der von Ihnen gewünschten Veranstaltung.

Zahlungsfristen

Wir bitten um Bezahlung der Teilnahmegebühr bis spätestens acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bzw. bei kurzfristiger Terminfestsetzung auch zu kürzeren Fristen. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Teilnahmegebühr bei uns. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der Gebühr müssen wir Sie unter Umständen leider von der Teilnahme an dem Kurs ausschließen, da eventuell andere Kursteilnehmer die setzten Fristen eingehalten haben und der Kurs bereits abgeschlossen ist. Verspätet eingezahlte Beträge werden dann unter Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr von zur Zeit 50,00 € zurückerstattet oder nach Vereinbarung auf eine andere Veranstaltung übertragen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die gemäß Vordrucken angegebenen Kontonummern, Bankverbindungen und Bankleitzahlen, da nur so ein reibungsloses und schnelles Abwickeln der Verbuchung der Teilnahmegebühren gewährleistet ist. Beachten Sie weiterhin, dass es immer mindestens acht Tage dauert, bis Ihr eingezahltes Geld auf unser Konto gutgeschrieben wird und von uns für Ihr Kurskonto verbucht werden kann. Nach Verbuchung Ihrer Anmeldegebühr nehmen wir Sie fest in die Teilneherliste des Kurses auf. Sollte bis spätestens der angegebenen Zahlungseingangs- und Ausschlussfrist Ihre Bezahlung nicht bei uns eingegangen sein, müssen wir Sie leider aus orgenisatorischen Gründen von der vorläufigen Teilnehmerliste streichen und den Platz einem anderen Bewerber zur Verfügung stellen. Wir erwarten im Verhinderungsfall von Ihnen immer eine sofortige schriftliche Absage, damit wir noch rechtzeitig eine(n) wartende(n) Kollegin / Kollegen für eine Teilnahme berücksichtigen können. Die nicht termingerechte Zahlung Ihrer Teilnehmergebühr kann viele Gründe haben, deren Ursachen im Vorfeld nicht von uns zu erkennen sind. Demzufolge kann die Nichtzahlung der Kursgebühr von uns nicht als Wunsch zur Absage erkannt und akzeptiert werden. Wir bitten daher, wenn notwendig, wirklich stets um eine kurze schriftliche Absage.

Absage-, Ummelde- und Abmeldefristen

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen bis acht Wochen (56 Tage) vor Kursbeginn Ihre Teilnahme schriftlich absagen (Datum des Poststempels), werden wir Ihnen Ihre eventuell gezahlte Teilnahmegebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von zur Zeit 100,00 € zurückerstatten. Nach diesem Termin müssen wir Sie bitten, einen entsprechend qualifizierten Ersatzteilnehmer zu bestellen. Wir werden unsererseits ebenfalls versuchen einen silchen Ersatzteilnehmer zu finden. Erfahrungsgemäß ist dies jedoch aus Gründen, die sich aus der beruflichen Situation der möglichen Ersatzteilnehmer ergeben, nicht mehr für einen Zeitraum möglich, der näher als 21 Tage vor Kursbeginn liegt. Sollte auch von uns bis zu diesem Zeitpunkt kein Ersatzteilnehmer mehr gefunden worden sein, sehen wir uns leider gezwungen, die Teilnehmergebühr in voller Höhe der uns entstehenden Kosten einzubehalten. Soweit die Teilnehmergebühr verfallen ist, behält sich ANAP im Einzelfall vor, dem Teilnehmer einmalig auf dem Kulanzweg die gebührenfreie Teilnahme an einer der späteren Veranstaltungen zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Es gilt stets, das über mögliche Härtefälle in jedem Einzelfall die Geschäftsführung der ANAP entscheidet.

Veranstaltungen in mehreren Teilen

Lehrgänge bzw. Kurse, die aus mehreren Teilen bestehen, können nur als geschlossene Einheit belegt und in diesem Sinne vom Teilnehmer bestätigt werden. Ein nachträgliches Abmelden von Teilen dieser Veranstaltung ist nicht möglich. ANAP empfiehlt daher in gewichtigen Zweifelsfällen den rechtzeitigen Abschluss einer so genannten Kurs- bzw. Lehrgangs-Rücktrittskosten-Versicherung. Die Lehrgangsgebühr ist für den gesamten Lehrgang bzw. Kurs im Voraus fällig. Eine Nichtteilnahme zum Beispiel an Teileinheiten oder Unterrichtseinheiten etc. befreit nicht von der Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr. Die Lehrgangsgebühr kann nur in Ausnahmefällen in Raten zu den jeweiligen Veranstaltungsteilen gezahlt werden, wenn ein entsprechender Vertrag mit ANAP abgeschlossen wird. Näheres ist dort zu regeln.

Stornierung und höhere Gewalt

Sollte von uns eine kurzfristige Absage insbesondere wegen Ausfall der Referenten, ungenügender Teilnehmerzahl oder sonstiger unvorhersehbarer Gründe erfolgen müssen, werden wir uns bemühen, die Teilnehmer rechtzeitig und schnellstmöglich zu informieren. In diesen Fällen wird nur dann die Teilnahmegebühr von uns zurückerstattet, wenn von ANAP nicht innerhalb des Ablaufes zweier Jahre nach dem ursprünglichen Datum des Beginns des Ausfallkurses, ein Ersatzkurs angeboten werden kann. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. ANAP muss sich vorbehalten, gegebenfalls Änderungen im vorgesehenen Zeitplan / Ablaufplan vorzunehmen. Dies kann auch insbesondere den Wechsel von Lehrgangs- / Kursleitern und die Verlegung von Unterrichtsstunden betreffen. Es versteht sich von selbst, dass ANAP im eigenen Interesse bemüht ist, derartige Vorfälle nach Möglichkeit bestmöglich auszuschließen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Im Interesse unserer Kursteilnehmer wird immer versucht werden, für einen – in jeder Weise gleichwertigen – Ersatz zu sorgen.

Pflichten des Teilnehmers

Die Teilnehmer sind schon im eigenen Interesse angehalten, an der gebuchten Veranstaltung regelmäßig, pünktlich und konzentriert teilzunehmen und in einer Weise eigenverantwortlich mitzuarbeiten, die in der Erwachsenenbildung grundsätzlich vorausgesetzt werden kann. Insbesondere sind Störungen des Unterrichts grundsätzlich zu unterlassen. Die Lehrgang- bzw. Kursräumlichkeiten und die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sind pfleglich zu behandeln. Das Rauchen, Trinken und Essen sind in den Lehrgangs- / Kursräumen grundsätzlich nicht gestattet. ANAP behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig gegen diese Auflagen verstoßen, von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Der ANAP hierbei entstandene Schaden ist vom Teilnehmer zu ersetzen. In besonders schwerwiegenden Fällen ist mit befristeten oder auf unbefristeten Hausverbot zu rechnen.

Sonstiges

Ziel jeder Fortbildungsmaßnahme ist, dass die Teilnehmer das Erlernte verstehen und selbständig in die Praxis umsetzen kann. Eine Beurteilung dessen, ob der Kursteilnehmer das Ausbildungsziel erreicht hat, obliegt allein dem / den kursleitenden Dozenten und liegt nicht im Verantwortungsbereich des Kursveranstalters ANAP.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.